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   BVerwG, 17.08.2011 - 1 C 19.10   

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https://dejure.org/2011,10742
BVerwG, 17.08.2011 - 1 C 19.10 (https://dejure.org/2011,10742)
BVerwG, Entscheidung vom 17.08.2011 - 1 C 19.10 (https://dejure.org/2011,10742)
BVerwG, Entscheidung vom 17. August 2011 - 1 C 19.10 (https://dejure.org/2011,10742)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    AufenthG § 7 Abs. 2, § 25 Abs. 5, § 30 Abs. 1; VwGO § 161 Abs. 2
    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltszweck; Ehegattennachzug; Erledigung der Hauptsache; Häufung; humanitärer Aufenthaltszweck; Kumulation von Aufenthaltstiteln; mehrere Aufenthaltszwecke; Fristverkürzung.;

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AufenthG § 7 Abs. 2, § 25 Abs. 5, § 30 Abs. 1
    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltszweck; Ehegattennachzug; Erledigung der Hauptsache; Fristverkürzung; Häufung; Kumulation von Aufenthaltstiteln; humanitärer Aufenthaltszweck; mehrere Aufenthaltszwecke

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 Abs 5 S 1 AufenthG 2004, § 30 Abs 1 AufenthG 2004, § 155 Abs 1 VwGO
    Kumulation von Aufenthaltstiteln zu mehreren Aufenthaltszwecken

  • Wolters Kluwer

    Zusätzliche Erteilung einer ehegattenbezogenen Aufenthaltserlaubnis zum Besitz einer humanitären Aufenthaltserlaubnis

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 25 Abs. 5, AufenthG § 30 Abs. 1, VwGO § 161 Abs. 2
    Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltszweck, Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen

  • rewis.io

    Kumulation von Aufenthaltstiteln zu mehreren Aufenthaltszwecken

  • rewis.io

    Kumulation von Aufenthaltstiteln zu mehreren Aufenthaltszwecken

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 25 Abs. 5
    Zusätzliche Erteilung einer ehegattenbezogenen Aufenthaltserlaubnis zum Besitz einer humanitären Aufenthaltserlaubnis

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 44
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BVerwG, 01.04.2014 - 1 B 1.14

    Aufenthaltsrecht eines Kindes bei Aufenthalt aus humanitären Gründen der Eltern;

    Daraus ergibt sich zugleich, dass auch der Umstand, dass die dem Kläger bereits erteilte humanitäre Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG an die vollziehbare Ausreisepflicht des Ausländers anknüpft und damit gegenüber anderen Aufenthaltstiteln subsidiär ist, der Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels bei Vorliegen der für diesen Titel erforderlichen Erteilungsvoraussetzungen nicht entgegensteht, sondern allenfalls Anlass für eine nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer der humanitären Aufenthaltserlaubnis nach § 7 Abs. 2 Satz 2 AufenthG gibt (vgl. Beschluss vom 17. August 2011 - BVerwG 1 C 19.10 - InfAuslR 2011, 431, dort noch offengelassen).
  • VG Potsdam, 26.09.2016 - 8 K 1272/16

    Erhöhtes Arbeitaufkommen als zureichender Grund für verzögerte Bescheidung des

    Im Hinblick auf das Gebot der Prozesswirtschaftlichkeit sind nach übereinstimmender Erledigungserklärung keine weiteren Sachverhaltsaufklärungen oder gar Beweiserhebungen mehr vorzunehmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. August 2011 - 1 C 19.10 -, juris, Rz. 3; Beschluss vom 24. März 1996 - 1 C 5.96 -, juris, Rz. 2; Clausing in Schoch u.a., a.a.O., Stand Oktober 2014, Rz. 22 zu § 161; Neumann in Sodan/Ziekow, a.a.O., Rzn. 85 f. zu § 161).
  • VG Trier, 19.11.2019 - 7 K 3469/19

    Widerruf der Zustimmung des Nachbarn zum Bauvorhaben

    Billigem Ermessen entspricht es in der Regel, demjenigen Verfahrensbeteiligten die Verfahrenskosten aufzuerlegen, der ohne die Erledigung bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage voraussichtlich unterlegen wäre (BVerwG, Beschluss vom 17. August 2011 - 1 C 19.10 -, Rn. 3, juris; BayVGH, Beschluss vom 21. August 2019 - 1 N 17.304 -, Rn. 2, juris).
  • VG Cottbus, 06.12.2016 - 6 K 287/16

    Kommunalrecht: Schmutzwasseranschlussbeitrag; übereinstimmende

    Im Hinblick auf das Gebot der Prozesswirtschaftlichkeit sind nach übereinstimmender Erledigungserklärung keine weiteren Sachverhaltsaufklärungen oder gar Beweiserhebungen mehr vorzunehmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. August 2011 - 1 C 19.10 -, zit. nach juris, Rn. 3; Beschluss vom 24. März 1996 - 1 C 5.96 -, zit. nach juris, Rn. 2; Clausing in Schoch u.a., a.a.O., § 161, Rn. 22; Neumann in Sodan/Ziekow, a.a.O., § 161 Rn. 85 f.).
  • VGH Bayern, 21.08.2019 - 1 N 17.304

    Anforderungen an Erlass einer Veränderungsperre zur Sicherung der Bauleitplanung

    Der in § 161 Abs. 2 VwGO zum Ausdruck kommende Grundsatz der Prozesswirtschaftlichkeit befreit das Gericht nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache allerdings regelmäßig davon, anhand eingehender Erwägungen abschließend über den Rechtsstreit zu entscheiden (vgl. BVerwG, B.v. 17.8.2011 -1 C 19.10 - NVwZ-RR 2012, 44; B.v. 24.6.2008 - 3 C 5.07 - juris Rn. 2).
  • VG München, 26.02.2014 - M 9 K 13.4762

    Faktischer Inländer; erhebliche Straftaten; Reiseunfähigkeit wegen

    Neben oder zusätzlich zu anderen Aufenthaltstiteln kann eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG nicht erteilt werden (BVerwG, B.v. 17.8.2011 - 1 C 19/10 - juris; Klößel/Christ/Häuser, Deutsches Aufenthalts- und Ausländerrecht, § 25 Rn. 79).
  • VG Münster, 24.06.2019 - 8 K 3048/18
    Daher entspricht es - allein - in der Regel billigem Ermessen, demjenigen Verfahrensbeteiligten die Verfahrenskosten aufzuerlegen, der das erledigende Ereignis aus eigenem Willensentschluss herbeigeführt hat oder der ohne die Erledigung bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage voraussichtlich unterlegen wäre (BVerwG, Beschluss vom 17. August 2011 - 1 C 19.10 -, juris Rn. 1 = www.bverwg.de = Inf-AuslR 2011, 431).
  • VG München, 02.06.2022 - M 22 K 20.5335

    Erfolglose Klage gegen die Fälligstellung eines Zwangsgelds

    Billigem Ermessen entspricht es in der Regel, demjenigen Verfahrensbeteiligten die Verfahrenskosten aufzuerlegen, der ohne die Erledigung bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage voraussichtlich unterlegen wäre oder der durch eigenen Willensentschluss die Erledigung der Streitsache veranlasst hat bzw. sich freiwillig in die Rolle des Unterlegenen begeben hat (BVerwG, B.v. 2.2.2006 - 1 C 4/05 - juris Rn. 2; B.v. 17.8.2011 - 1 C 19.10 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 21.8.2019 - 1 N 17.304 - juris Rn. 2; vgl. auch Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 161 Rn. 18 m.w.N.).
  • VG Berlin, 18.02.2021 - 12 K 522.20
    Billigem Ermessen entspricht es in der Regel, dem Verfahrensbeteiligten die Verfahrenskosten aufzuerlegen, der ohne die Erledigung bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage voraussichtlich unterlegen wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. August 2011 - 1 C 19/10 -, juris, Rn. 1; Schulz-Pfister, in: Eyermann, VwGO, 15. Auflage 2019, § 161 Rn. 16; Kopp/Schenke, VwGO, 25. Auflage 2019, § 161 Rn. 16).
  • VG Berlin, 07.08.2023 - 12 L 223.23
    Billigem Ermessen entspricht es in der Regel, dem Verfahrensbeteiligten die Verfahrenskosten aufzuerlegen, der das erledigende Ereignis aus eigenem Willensentschluss herbeigeführt hat oder der bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses voraussichtlich unterlegen wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. August 2011 - 1 C 19/10 -, juris, Rn. 1).
  • VG Berlin, 20.12.2022 - 12 M 247.22
  • VG Berlin, 08.08.2023 - 12 K 145.23
  • VG Bremen, 11.05.2023 - 2 V 816/23

    Kein Anspruch auf "aufenthaltsrechtliche Bescheinigung" im Verteilungsverfahren

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